Neuer GAV für die Uhrenindustrie
Die Uhrenindustrie hat einen neuen Gesamtarbeitsvertrag, der per 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Dieser beinhaltet unter anderem eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 19 Wochen, des Vaterschaftsurlaubs auf 3 Wochen und einen verbesserten Kündigungsschutz ab 55 Jahren. Der GAV ist bis Ende 2029 gültig. Quellen Handelszeitung vom 03.05.2024Medienmitteilung Unia