Neuenburg: Bundesgericht bestätigt Mindestlohn
Nachdem die Stimmbevölkerung im Jahr 2011 der Aufnahme einer Norm in die Kantonsverfassung zugestimmt hat, welche es erlaubt, einen Mindestlohn festzusetzen, legte der Grosse Rat des Kantons schliesslich drei Jahre später einen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde fest. Dagegen legten mehrere Beschwerdeführer beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. In der Beschwerde wurde die Ansicht vertreten, …