Lohnanpassung als Teuerungsausgleich im Spital Wallis

Alle Mitarbeitenden, die dem GAV unterstehen erhalten eine Lohnanpassung als Teuerungsausgleich im Spital Wallis. Es werden alle Gehälter, die dem GAV unterstellt sind, ab dem 1.1.2018 angepasst. Die finanzielle Lage ist im Spital Wallis nicht sehr gut. Dennoch entschied man sich für den Teuerungsausgleich. Damit wolle man auch die Arbeit der Mitarbeitenden anerkennen.

Der Lohn wird somit um 0,8 Prozent erhöht, da man den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) von Ende November als Massstab genommen hat.

Das Beispiel des Spitals Wallis zeigt die Rolle der Teuerung bei den Lohndiskussionen. Wie das Spital Wallis orientieren sich viele andere Unternehmen am LIK.

Beitrag bei Medinside.ch vom 14.12.2017

Communiqué des Spital Wallis