Syna erneuert den GAV im Maler- und Gipsergewerbe

Die Syna erneuert den GAV im Maler- und Gipsergewerbe vorübergehend bis zum April 2022. Der neue Gesamtarbeitsvertrag beinhaltet eine Lohnerhöhung von 30.-/Monat, davon 20.- generell und 10.- individuell. Zudem kommt neu ein Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen.

Eine Anpassung, die noch abgewickelt wird, ist das Verbot von Bargeldzahlungen. Diese neue Regelung soll für mehr Transparenz in den Branchen sorgen.

Hingegen noch nicht ausgehandelt sind Fragen zu Krankentaggeld und zu Reisezeiten. Aufgrund dieser Unklarheiten ist der Vertrag nur vorübergehend bis zum April 2022.

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Syna vom 28.04.2020