Lohnerhöhung des Mindestlohns um 0.8% für den Holzbau in 2022

Für das kommende Jahr 2022 beinhaltet der GAV Holzbau eine generelle Lohnerhöhung um 0.8% für den Mindestlohn. Die Sozialpartner des GAV Holzbaus haben diese Mindestlohnerhöhung untereinander ausgehandelt. Sie empfehlen die Implementierung der neuen Löhne ab dem 1. Januar 2022 auch wenn sie offiziell erst ab der Inkrafttretung der Allgemeinsverbindlichkeitserklärung verpflichtend sind.

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GAV Holzbau vom 30.11.2021