Bundesrat will Löhne in Euro nicht verbieten

Ein Verbot von Löhnen in ausländischen Währungen würde über das Ziel hinausschiessen, so der Bundesrat, und begründet das mit der Vielfalt bereits heute verfügbarer Massnahmen, die einen Missbrauch verhinderten.

Zwei Motionen hatten ein solches Ansinnen an den Bundesrat gerichtet. Auch die Unia hatte dem Bundesrat am letzten Freitag eine entsprechende Petition überreicht.

Die Motionäre hatten vor allem in Grenzgebieten festgestellt, dass Löhne häufiger in Euro ausbezahlt würden und wollten dieser Praxis einen Riegel schieben. Sie bezogen sich auf den Artikel 323b OR, der im Grundsatz vorsieht, dass Löhne in gesetzlicher Währung auszurichten sind, aber Ausnahmen zulässt.

Ziel der Motionen war, entweder diesen Artikel zwingend auszugestalten oder ein entsprechendes Verbot in den Katalog der flankierenden Massnahmen aufzunehmen.

Der Bundesrat hält fest, dass das geltende Recht Einschränkungen für Arbeitgeber vorsieht. Er verweist auf eine Reihe von Schranken, welche bei Änderungskündigungen zu beachten sind.

Ziel sei, den Arbeitnehmenden ein ausreichendes Einkommen zu gewährleisten. Klauseln, die den Lohn an den Wechselkurs oder das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens knüpfen, müssten mit dieser Bedingung übereinstimmen.

Die Entrichtung des Lohnes in Fremdwährung befreie die Unternehmen nicht von der Pflicht, die in den GAV festgehaltenen Mindestlöhne einzuhalten. Bei wiederholtem und missbräuchlichem Lohndumping könnten GAV allgemeinverbindlich erklärt oder der Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit Mindestlöhnen beantragt werden.

Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen zu prüfen, um Gesetzeslücken zu schliessen.

Er anerkennt die Situation, wo die Auszahlung der Löhne in ausländischer Währung durch die Arbeitnehmer erwünscht ist, was in Grenzregionen nicht selten der Fall ist.

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