Bäckereien mit einer Nullrunde in 2022

Syna hat Verhandlungen über die Erhöhung der Mindestlöhne im Gesamtarbeitsvertrag des Bäckergewerbes geführt – leider war der Arbeitgeberverband nicht bereit, die viel zu tiefen Mindestlöhne zu erhöhen. So warten die Bäckereien mit einer Nullrunde in 2022 auf.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Bäckergewerbes weise mittlerweile die tiefsten Mindestlöhne aller vergleichbaren Branchen-GAV aus.

Syna macht den Vergleich beim gelernten Personal: Eine gelernte Reinigungsfachperson aus der Westschweiz verdient jeden einzelnen Monat rund 1100.– Fr. mehr.

Immerhin darf das Gastronomiepersonal, das dem GAV Bäckergewerbe unterstellt ist, 0,2% mehr Mindestlohn erwarten. Syna weist darauf hin, dass dies einer Erhöhung von rund Fr. 8 entspricht.

Links

Pressemitteilung Syna vom 17. November 2021