Wechselkurs ist kein Grund für Lohnsenkungen

Die auf missbräuchliche Kündigung lautende Klage von sechs ehemaligen Mitarbeitenden der Stöcklin Logistik AG in Aesch wurde vom Bezirksgericht Arlesheim (BL) gutgeheissen.

Das Unternehmen hatte ihren Grenzgängern eine sechsprozentige Reduktion ihrer Frankenlöhne vorgeschlagen. Sechs der insgesamt 120 Betroffenen wollten das nicht akzeptieren. Daraufhin erhielten sie die Kündigung und gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag mit reduziertem Lohnangebot.

Dieses Vorgehen wurde vom Bezirksgericht als missbräuchlich angesehen. Das Gericht sieht eine Verletzung des bilateralen Freizügigkeitsabkommens mit der EU, welches die Diskriminierung ausländischer Arbeitskräfte verbietet.

Es spielte dabei keine Rolle, dass zwei der Kläger zwar im Elsass wohnen, aber Schweizer sind. Das Gericht befand hier, dass zwar keine «direkte» Diskriminierung wegen der Staatszugehörigkeit vorliege, aber eine «indirekte».

Ein weiteres Argument des Gerichts ist, dass das Risiko von Wechselkursschwankungen nicht auf die Arbeitnehmer überwälzt werden darf.

Die Argumente der Beklagten, dass die Grenzgänger wegen des starken Frankens eine Besserstellung erfahren hätten und es sich um eine Änderungskündigung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gehandelt habe, konnten am Urteil nichts ändern.

Es wird davon ausgegangen, dass das Urteil durch das betroffene Unternehmen weitergezogen wird.

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