Erfahrung und Funktion ohne Einfluss auf Lohnhöhe

Die vom Bund angewandten statistischen Modelle sind aus wissenschaftlicher Sicht anerkannt und geeignet, um Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern zu messen. Zu diesem Schluss gelangt eine Studie des Instituts INFRAS sowie von Prof. Dr. Christina Felfe, Assistenzprofessorin und Spezialistin für Forschung zum Thema berufstätiger Mütter (s.a. Publikationen), Schweizer Institut für EmpirischeWirtschaftsforschung (SEW) an der Universität St. Gallen.

Die vom Bund favorisierte und in Fachkreisen offenbar umstrittene Methode (siehe Link zur Pressemitteilung Arbeitgeberverband) blendet Faktoren wie Berufserfahrung und die aktuell ausgeübte Funktion zur Bestimmung einer «objektivierten Lohnhöhe» aus. Vom Bund wird vor allem das Argument «nichtdiskriminierender Faktoren» vorgebracht. Ob damit im Umkehrschluss gesagt wird, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse u.a. Faktoren seien diskriminierend, geht aus dem Bericht nicht explizit hervor. Zudem ist der Bund besorgt über den administrativen Aufwand bei den Unternehmen, der durch Hinzunahme solcher Faktoren verursacht würde.

Fazit des Berichts ist:

«Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die gegenwärtig verwendete statistische Methode auf betrieblicher Ebene wissenschaftlich und juristisch anerkannt und deshalb beizubehalten ist. Eine Ergänzung der Statistik mit zusätzlichen Faktoren zur Rechtfertigung von Lohnunterschieden wie im Postulat gefordert, wäre im Vergleich zu deren zusätzlichem Erklärungsgehalt mit einem unverhältnismässig hohen Mehraufwand für die Unternehmen verbunden. Einzelne Faktoren weisen zudem ein Diskriminierungspotenzial auf. Ebenso soll an der im Standard-Analysemodell verwendeten Toleranzschwelle von 5 Prozent festgehalten werden. Diese trägt dem potenziellen Einfluss möglicher unternehmensspezifischer, nichtdiskriminierender Faktoren Rechnung.»

Oder anders gesagt: Die Frage, weshalb gemäss Logib ein Taxifahrer mit Uni-Ausbildung mehr verdienen soll als ein Taxifahrer mit Berufsabschluss wird weiterhin für Kontroversen sorgen.

Links

Pressemitteilung Bund vom 18.11.2015

Gastartikel UNIA in der NZZ vom 16.09.2015

Pressemitteilung Schweiz. Arbeitgeberverband vom 21. September 2015