Bankbranche mit 56’000 Franken Mindestlohn

Die Sozialpartner der Bankbranche haben sich auf höhere Mindeslöhne und Arbeitszeiterfassung bei Löhnen über 132’000 Franken geeinigt.

Mitarbeitende mit abgeschlossener Berufslehre werden neu 52’000 Franken Mindestlohn erhalten. Diese Beträge ersetzen die in 2009 letztmals erhöhten Mindestlöhne in der «Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten» (VAB). Lehrabsolventen erhalten neu mindestens 56’000 Franken, was der KV Schweiz als positives Zeichen für die Berufslehre wertet.

Ebenfalls geeinigt hat man sich über die Befreiung von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab einem Basissalär (ohne Boni) von 132’000 Franken.

Die Befreiung kann nur von Banken in Anspruch genommen werden, die der VAB unterstellt sind. Der KV Schweiz weist auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Vereinbarung hin.

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