Geschlechterbasierte Lohndiskriminierung in Island verboten

In Island wurde die geschlechterbasierte Lohndiskriminierung seit dem 1. Januar per Gesetz verboten. Damit ist Island der Pionier in diesem Bereich.

In Island ist die Hälfte des Parlaments weiblich und auch die Funktion des Regierungschefs wird von einer Frau ausgeübt. Sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft ist das nordische Land im Bezug auf Gleichstellung ein Vorreiter. Die geschlechterbasierten Lohndiskriminierung wird vom Staat seit diesem Jahr sanktioniert. So müssen sich etwa Firmen mit mehr als 25 Mitarbeitenden von der Regierung zertifizieren lassen und beweisen, dass sie männlichen und weiblichen Angestellten in den gleichen Positionen die gleichen Löhne bezahlen.

Ziel der Regierung ist es, das Lohngefälle zwischen Mann und Frau bis 2020 zu beseitigen. Derzeit ist Island in dieser Statistik Spitzenreiter mit 13 Prozent Lohngefälle zwischen den Geschlechtern. Zu dieser Zahl trage vor allem bei, dass in Island die meisten Frauen angestellt seien.

Während sich Island im Gender-Gap-Index des WEF an erster Stelle befinde, ist die Schweiz nur auf Platz 21. Zwar ist die Lohngleichheit in der Verfassung verankert, doch in der Praxis ist diese nicht vorhanden. Die Differenz heutzutage betrage 19,5 Prozent. Deshalb beschäftigt sich der Bundesrat mit dieser Problematik. Im Sommer vergangenen Jahres wurde vom Bund die Änderung des Gleichstellungsgesetzes in Gang gebracht. Nach der neuen Vorlage müssen in Zukunft Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten alle vier Jahre eine Lohnanalyse realisieren und extern prüfen lassen. Die Unternehmen wären danach verpflichtet, allfällige Lohndiskriminierungsfälle zu veröffentlichen. Damit will der Bund einen Anreiz schaffen, damit die Firmen von selbst Lohnungleichheiten vermeiden. Es bleibt offen, ob die Vorlage im Parlament durchkommt.

Trotz der fortschrittlichen Entwicklung Islands, sind auch hier kritische Stimmen zu hören. Denn das Gesetz bezieht sich nur auf Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitenden. Ausserdem wird damit das Problem nicht gelöst, dass sich mehrheitlich die Frauen um die Kinder kümmerten und deshalb nur in Teilzeit arbeiteten.

Links

Beitrag beim Tagesanzeiger vom 03. Januar 2018

Beitrag beim Blick vom 04. Januar 2018

Beitrag bei Luzerner Zeitung vom 07. Januar 2018