Leistungslohn bei kantonal angestellten Lehrpersonen

Die Regierung des Kantons Baselland möchte einen Leistungslohn bei den Lehrpersonen einführen.

Im vergangenen Herbst wurden wegen Sparmassnahmen die Löhne der kantonalen Angestellten gekürzt. Finanzdirektor Anton Laube möchte nun einen Leistungslohn einführen. So soll zumindest ein Teil des Lohns der Kantonsangestellten von den erbrachten Leistungen abhängen. Solch ein System ist in der Privatwirtschaft omnipräsent. Doch kann man es auch die staatlich angestellten Personen übertragen? Zumindest die Regierung des Kantons Baselland scheint davon überzeugt zu sein. Denn eine solche Vorlage wird in den nächsten Wochen geprüft.

Die Idee stösst auch auf Widerstand. So stellt sich der Baselbieter Lehrerverein vehement dagegen. Die Vorlage kommt dort nicht gut an. Ein Leistungslohn symbolisiere, dass man den Lehrpersonen gegenüber misstrauisch sei. Befürchtet wird, dass die Lehrerinnen und Lehrer bei einem solchen System nur noch das nötigste machen würden.

Der Präsident des schweizerischen Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) Beat Zemp ist ebenfalls überrascht. Dies vor allem deshalb, weil schon andere Kantone ähnliche Lohnsysteme ausprobiert hätten und nicht erfolgreich waren. Ausserdem seien die Unterrichtsqualitäten und Leistungen im Lehrerberuf nicht messbar. Zemp: „Es gibt unterschiedliche Klassen und Kinder. Wie will man hier eine Leistung messen? Nach Noten der Schüler, nach der Gymnasialquote?“

Doch auch andere Kantonsangestellte werden sich gegen die entsprechende Vorlage wehren, erklärt Toya Krummenacher von der Gewerkschaft vpod.

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Beitrag bei srf vom 22. Januar 2018