Pauschale jährliche Mindestlohnerhöhungen von einem Prozent gestrichen

Pauschale jährliche Mindestlohnerhöhungen von einem Prozent für Kantonsangestellte im Thurgau wurden im August vom Grossen Rat gestrichen.

Grund dafür ist der anhaltende Trend der Negativteuerung. Durch die festgesetzte Erhöhung von einem Prozent waren die Kantonsangestellten des Thurgaus im Vergleich zur Privatwirtschaft deutlich privilegiert. In Zukunft wird der Regierungsrat darüber entscheiden, ob die Löhne überhaupt erhöht und wie hoch die Erhöhungen ausfallen werden.

Darüber hinaus sollen auch die Lehrerlöhne angepasst werden, da diese in einer separaten Verordnung geregelt sind.

Links

Medienmitteilung vom 15.08.2017