Bundesgerichtsentscheid: Der Kindergärtnerinnen-Lohn bleibt kleiner

Der Ausgangspunkt ist folgender: Kindergärtnerinnen im Kanton Zürich verdienen rund 1’000 Franken weniger als Primarlehrerinnen, trotz gleicher Ausbildung. Letzte Woche kam der Bundesgerichtsentscheid: Der Kindergärtnerinnen-Lohn bleibt kleiner.

Der Entscheid führte zu Diskriminierungsvorwürfen von Seiten der Zürcher Kindergärtnerinnen. Denn Fakt ist, dass sie trotz eines Anstellungspensums von 100% lediglich 87% des vorgesehenen Lohns innerhalb der entsprechenden Lohnklasse verdienen. Eingeteilt sind die Kindergärtnerinnen eine Stufe unterhalb von der jeweiligen der Primarlehrerinnen, auch wenn beide dieselbe Ausbildung absolviert haben. Dies führt dazu, dass Primarlehrerinnen ca. 1’000 Franken mehr Lohn erhalten als ihre Kolleginnen im Kindergarten.

Vor Bundesgericht kam die Angelegenheit, als es vom Verband Kindergarten Zürich (VKZ), vom Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), vom Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband und drei Kindergärtnerinnen angerufen wurde, nachdem deren Vorstösse bereits beim Zürcher Regierungsrat sowie beim Verwaltungsgericht gescheitert waren.

Die Bundesrichter begründen den Lohnunterschied als gerechtfertigt, da die Kindergärtnerinnen lediglich ein Wochenpensum von 24 Lektionen hätten. Die Primarlehrerinnen hingegen sind bei 28 Wochenlektionen.

Trotz des Entscheids möchten die Verbände weiter für eine Veränderung kämpfen. So wollen sie über andere Wege versuchen – etwa über Informationskampagnen – dem Beruf mehr Wertschätzung zu verschaffen und dadurch auch den Gehalt zu erhöhen.

 

Links

Artikel im Tagesanzeiger vom 19.09.2017