Mehr Lohn für Coiffeure dank neuem GAV

Der Verband CoiffureSuisse und die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich nach mehrmonatigen Verhandlungen auf ein Ergebnis geeinigt. Von den Neuerungen sollen rund 10’000 Coiffeure betroffen sein, da eine Allgemeinverbindlicherklärung angestrebt wird. Unter anderem ist mehr Lohn in Aussicht.

Eine neue Regelung besagt, dass auch Coiffeusen und Coiffeure ohne anerkannte Ausbildung unter den GAV gestellt werden. Zudem sollen die Mindestlöhne, unabhängig von der Lohnkategorie, während der ersten fünf Arbeitsjahre erhöht werden. Ab dem fünften Berufsjahr nach der Ausbildung belaufen sich die Mindestlöhne für Coiffeusen und Coiffeure mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) gemäss dem neuen GAV auf 4000 Franken, für Angestellte mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) auf 3900 Franken und für Berufstätige ohne anerkannte Ausbildung auf 3800 Franken. Für Mitarbeitende, die Lehrlinge ausbilden, soll ein Lohnzuschlag von 200 Franken entrichtet werden. Weitere Verbesserungen seien beim Urlaub im Fall einer Erkrankung eines Kindes erzielt worden. Zudem würden fünf Tage Vaterschaftsurlaub gewährt.

 

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Artikel in Luzerner Zeitung vom 28.03.2017